Das Verwaltungsgericht Gera entscheidet per Eilantrag zu Gunsten eines AfD-Mitglieds, dem alleine aufgrund seiner AfD-Mitgliedschaft seine Waffen und Berechtigungsscheine entzogen worden waren.
Das Gericht stellte fest, dass obwohl der Landesverband vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuft wird, es dennoch eine genaue Prüfung des Einzelfalls erfordert, wenn einem Parteimitglied seine Waffen und Erlaubnisscheine entzogen werden sollen.
Das Gericht bestätigt außerdem, dass die Überprüfung des kürzlich gewählten AfD-Landrats Robert Sesselmann auf Verfassungstreue "positiv" entschieden wurde, was ganz klar aufzeigt, dass trotz einer allgemeinen Einschätzung des Verfassungsschutzes seine Mitglieder nicht pauschal als „unzuverlässig“ einzustufen sind.
Dasselbe gilt im Übrigen auch für alle anderen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten in Deutschland: Es muss immer die Schuld im Einzelfall bewiesen werden – bis dahin gilt jeder Mensch als „unschuldig!“ Das ist ein Grundprinzip unserer Verfassung und Rechtsstaates. Etwas, das die Altparteien und ihre Organe nach den Grundrechtsbruch-Exzessen während der Corona-Hysterie vergessen haben dürften. Für den Erhalt unseres Rechtsstaates setzt sich scheinbar nur noch die AfD ein!